Die Burgenländische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 12.7.2023, GZ: A9/SKF.SEM-10000-2, die Richtlinie über die Gewährung der Förderung für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ordentlich Studierender beschlossen.
Die Förderung besteht in der Gewährung einer einmaligen finanziellen Zuwendung in Höhe von 50% der nachgewiesenen Kosten für Semesternetz-, Monats- oder Jahreskarten bzw. Klimatickets, höchstens jedoch 76 Euro. Als Förderwerber*in kommen Personen in Betracht, sofern sie
• ihren Hauptwohnsitz bei Antragstellung seit mindestens sieben Monaten im Burgenland haben,
• ordentlich Studierende an einer österreichischen öffentlichen Universität, Fachhochschule, pädagogischen Hochschule, Privathochschule oder Privatuniversität sind,
• eine Semesternetz-, Monats-, Jahreskarte oder Klimaticket erworben und
• in jenem Semester, in welchem die Förderung beantragt wird, das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Burgenländische Studierende, welche im Burgenland studieren, sind nunmehr lt. dieser Richtlinie inbegriffen.
Ein Antrag auf Gewährung der Förderung kann für das Sommersemester jeweils von 01. März bis 15. Juli und für das Wintersemester von 01. Oktober bis 15. Februar des Kalenderjahres gestellt werden. Fällt der 15. Februar bzw. 15. Juli auf einen Samstag oder Sonntag, so gilt der nächste Werktag als letzter Tag der Frist. Antragstellungen außerhalb der Antragsfristen können nicht berücksichtigt werden.